Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Bestattungsfachkraft

Die Grundlage für die spätere berufliche Betätigung.

Die Arbeit im Bestattungsgewerbe zeichnet aus, dass sie eine Herausforderung für Menschen mit Berufung ist. Man übt einen Handwerksberuf aus, der ganz anders ist als die anderen und es in sich hat: Von Bestattern und Friedhofsverwaltern wird neben handwerklichem Geschick vor allem kompetenter und pietätvoller Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen erwartet. Es versteht sich von selbst, dass Bestatter neben der Durchführung der Bestattung die Hinterbliebenen bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bestattung beraten und sie über die gesamte Dauer der Bestattung begleiten.

Das setzt gute Menschenkenntnis und Verantwortungsbewusstsein voraus. Doch das ist nur eine Voraussetzung. Der Beruf ist außerordentlich vielseitig. Neben der Beratung von Vorsorgenden und Angehörigen in einer schwierigen Lebenssituation regeln Bestatter behördliche und kirchliche Formalitäten und kümmern sich z.B. mit einer hygienischen Versorgung um die Verstorbenen. Sie bieten somit einen Rundum-Service für Hinterbliebene an, der in der Regel mit der Kontaktaufnahme zu den Trauernden beginnt und mit der Beisetzung des Verstorbenen endet.

Darin erschöpft sich aber das Berufsbild des modernen Bestatters keineswegs: Er ist der Ansprechpartner nicht nur im Trauerfall, sondern auch für alle Fragen der Vorsorge einer dereinstigen Bestattung sowie für die Hilfestellung zur Trauerbewältigung.

Für das Berufsbild der Bestattungsfachkraft sind folgende Tätigkeitsbereiche kennzeichnend:

Bestattungsfachkräfte

  • beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche
  • arbeiten selbstständig und im Team, stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab
  • arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken, nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie,
  • planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
  • fertigen und wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen, be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
  • beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie trauerpsychologische Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
  • führen friedhofs- und grabtechnische Arbeiten durch,
  • versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen, sorgen für Verstobene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren
  • wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
  • informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.

Rahmenlehrplan "Bestattungsfachkraft"

Ausbildungsinhalte und -Dauer