Die Ausbildung zum Bestatter, zur Bestatterin

Ausbildungsberuf "Bestattungsfachkraft" - Eine neue Zeitrechnung bricht an

Mit der Ausbildungsordnung zur Bestattungsfachkraft ist im Bestattungsgewerbe eine neue Zeitrechnung angebrochen. Mit der nach einer Erprobungsphase zum 1.8.2007 endgültig in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft haben die Bestattungsunternehmen in Deutschland erstmals eine eigenständige, qualitativ hochwertige, moderne und den gesamten Tätigkeitsbereich des Bestatters umfassende Ausbildungsordnung erhalten.

Diese Verordnung steht am Ende einer Entwicklung, die durch das Bestreben gekennzeichnet war, den Berufsnachwuchs gezielt zu fördern und ,Qualität‘ als oberste Maxime in der Aus- und Fortbildung des Bestattungsgewerbes zu definieren. Schlaglichtartig seien hier nur die Fortbildungsregelungen genannt, die in den letzten Jahren initiiert und etabliert wurden: „Geprüfte/r Bestatter/in“, „Bestattermeister/in“, „Geprüfte/r Thanatopraktiker/in“.

Mit der Bestattungsfachkraft ist die ,Lücke‘ in der Ausbildungsphase geschlossen, so dass das Bestattungsgewerbe zu Recht und durchaus selbstbewusst darauf hinweisen kann, dass es eine passgenaue und aufeinander aufbauende Aus- und Fortbildungsstruktur geschaffen hat, wie wir sie nur in quantitativ starken Handwerken und wenigen Industrieberufen vorfinden.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Bestattungsfachkraft

Die Grundlage für die spätere berufliche Betätigung.

Die Arbeit im Bestattungsgewerbe zeichnet aus, dass sie eine Herausforderung für Menschen mit Berufung ist. Man übt einen Handwerksberuf aus, der ganz anders ist als die anderen und es in sich hat: Von Bestattern und Friedhofsverwaltern wird neben handwerklichem Geschick vor allem kompetenter und pietätvoller Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen erwartet. Es versteht sich von selbst, dass Bestatter neben der Durchführung der Bestattung die Hinterbliebenen bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bestattung beraten und sie über die gesamte Dauer der Bestattung begleiten.

Das setzt gute Menschenkenntnis und Verantwortungsbewusstsein voraus. Doch das ist nur eine Voraussetzung. Der Beruf ist außerordentlich vielseitig. Neben der Beratung von Vorsorgenden und Angehörigen in einer schwierigen Lebenssituation regeln Bestatter behördliche und kirchliche Formalitäten und kümmern sich z.B. mit einer hygienischen Versorgung um die Verstorbenen. Sie bieten somit einen Rundum-Service für Hinterbliebene an, der in der Regel mit der Kontaktaufnahme zu den Trauernden beginnt und mit der Beisetzung des Verstorbenen endet.

Darin erschöpft sich aber das Berufsbild des modernen Bestatters keineswegs: Er ist der Ansprechpartner nicht nur im Trauerfall, sondern auch für alle Fragen der Vorsorge einer dereinstigen Bestattung sowie für die Hilfestellung zur Trauerbewältigung.

Für das Berufsbild der Bestattungsfachkraft sind folgende Tätigkeitsbereiche kennzeichnend:

Bestattungsfachkräfte

  • beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche
  • arbeiten selbstständig und im Team, stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab
  • arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken, nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie,
  • planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
  • fertigen und wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen, be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
  • beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie trauerpsychologische Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
  • führen friedhofs- und grabtechnische Arbeiten durch,
  • versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen, sorgen für Verstobene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren
  • wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
  • informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.

Qualität durch Qualifikation!

Aus- und Weiterbildung im Bestattungsgewerbe wird immer wichtiger

Rechtliche Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe

Die (wahrlich nicht einfache) Konzipierung einer Ausbildungsordnung im Konsens der Sozialpartner und in Übereinkunft mit den zuständigen Bundesministerien ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite besteht in der Frage, welche rechtlichen Voraussetzungen Betriebe mitbringen müssen, die in die Ausbildung einsteigen wollen.

Grundsätzlich müssen die Unternehmen:

  • den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vorlegen (§ 20ff Berufsbildungsgesetz):
    Die entsprechende rechtliche Grundlage ist die sog. Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Diesen Nachweis können die an einer Ausbildung interessierten Bestatter durch die sog. Ausbildereignungsprüfung erbringen. Da immer noch viele Bestattungsunternehmer eine Tischlermeisterprüfung absolviert haben, gibt es für diesen Personenkreis keine Einschränkung. Sie haben mit Teil IV der Meisterprüfung die entsprechende Vorgabe – berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vorzulegen – geliefert. Da derzeit von der Bundesregierung die AEVO-Prüfung zum 1. August 2003 für fünf Jahre ausgesetzt wurde, gilt diese (Ausnahme-)Regelung auch für potenzielle Ausbildungsbetriebe im Bestattungsgewerbe. Dennoch sollte sich jeder Bestatter, der keine Ausbildungseignungsprüfung absolviert hat, ernsthaft und ehrlich fragen, ob seine tatsächlichen Kenntnisse in berufs- und arbeitspädagogischer Hinsicht für die Ausbildung eines jungen Menschen ausreichen.
     
  • die fachliche Eignung nachweisen (§76 Berufsbildungsgesetz):
    Wer eine Bestattungsfachkraft ausbilden möchte, muss erstens die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen, (d.h. die Prüfung zum (fach-) geprüften Bestatter erfolgreich abgelegt haben oder als Tischlermeister über nachweisliche Erfahrungen im Bestattungswesen verfügen) und zweitens das 24. Lebensjahr vollendet haben.
    Die fachliche Eignung kann darüber hinaus demjenigen zuerkannt werden, der in einem Unternehmen, das ausschließlich oder in einem größeren Umfang Bestattungstätigkeiten durchführt, mindestens sechs Jahre als Selbständiger oder Angestellter praktisch tätig gewesen ist.

Schließlich gilt es noch die Frage der Zuständigkeit bei der Eintragung der Lehrverträge zu klären. Wie in analog gelagerten Fällen bei sog. handwerksähnlichen Gewerben (Bodenleger oder Kosmetiker) ist die Handwerkskammer mit ihrer Lehrlingsrolle die zuständige Stelle für die Ausbildungsverhältnisse im Bestattungsgewerbe.

Die Handwerkskammern in Deutschland sind auf jeden Fall vorbereitet, auch mit Hilfe ihrer Ausbildungsberater den neuen Ausbildungsbetrieben des Bestattungsgewerbes mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.